MusikStudio München – Hygienekonzept
Ansprechpartner: Hr. Feind, 0171/8771047
Stand 01.03.2021
Update: 1.9.2021 Corona-Auflagen Herbst 2021
Inhaltsverzeichnis:
I. Grundsatzregeln und allgemeine Maßnahmen
II. Eingangsbereich, Wartebereich, Anwesenheitsprotokoll
III. Zutrittsverbot
IV. Unterrichtsräume, Einhaltung eines Mindestabstands
I. Grundsatzregeln und allgemeine Maßnahmen
Händewaschen und Desinfektion und Händeschütteln:
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Die eintreffenden Personen (SchülerInnen, Eltern, Lehrkräfte, Verwaltung) werden bei Betreten des Gebäudes und beim Verlassen des Gebäudes angewiesen, unverzüglich Waschräume aufzusuchen, sich die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren.
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Ausreichende Hygienemittel, wie Seife und Einmalhandtücher stehen dort zur Verfügung.
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Türen zu den Waschräumen offen halten, um kontaktlos in den Unterrichtsraum zu gelangen.
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Ergänzend bieten wir eine Händewasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeit im Unterrichtsraum an.
Nutzung und Desinfektion von stationären Instrumenten und Einrichtungsgegenständen:
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Die Lehrkraft sorgt nach jedem SchülerIn für eine entsprechende Desinfektion im Raum.
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Hygiene bei Klavieren: Eine angemessene Reinigung der Flächen wird empfohlen.
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Vor dem Spielen Hände waschen, nach dem Spielen Hände waschen und Tastatur nur minimal feucht mit einer Seifenlauge abwischen.
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Instrumente, Werkzeug und Geräte dürfen während des Unterrichts nicht durch die Lehrkräfte und SchülerInnen gemeinsam genutzt werden.
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Das Einstimmen von Instrumenten der SchülerInnen durch die Lehrkraft sollte nur unter besonderen Schutzmaßnahmen erfolgen (Mundschutz, Einmalhandschuhe) und nur vorgenommen werden, wenn es unbedingt notwendig erscheint.
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Schreibmaterial (Stifte, Papier) ist von den TeilnehmerInnen selbst mitzubringen und darf nicht geteilt werden.
Eintritt der SchülerIn in den Unterrichtsraum:
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Der Eintritt der SchülerInnen in den Unterrichtsraum erfolgt nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft, wenn der/die vorherige SchülerInnen bereits den Raum verlassen haben.
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Türen werden von den Lehrkräften geöffnet und geschlossen.
Körperkontakt im Unterricht und Händeschütteln: [geändert 1.3.2021]
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Jeglicher Körperkontakt, Händeschütteln, Hilfestellung/Korrekturen im Unterricht ist zu unterlassen.
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Der Mindestabstand von 1,5 m 2m muss eingehalten werden.
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Der Austausch von Instrumenten, Plektren, Bögen, Mundstücken ist untersagt.
Masken: [geändert 1.3.2021]
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Die SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte werden aufgefordert, in allgemein zugänglichen Bereichen und beim Betreten der Räumlichkeiten Masken zu tragen.
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Im Unterricht besteht keine Maskenpflicht. Im Unterricht besteht Maskenpflicht.
- Die Maskenpflicht gliedert sich wie folgt:
- Maskenpflicht Alltagsmaske für Lehrkräfte
- Maskenpflicht Alltagsmaske für SchülerInnen ab 6 Jahre
- Maskenpflicht FFP2-Maske für TeilnehmerInnen ab 15 Jahre
Lüften:
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Der Unterrichtsraum sollte nach jeder Unterrichtseinheit für ca. zehn Minuten gelüftet werden. Dadurch wird die Zahl der Viren in der Luft verringert und ein Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute verhindert.
Husten- und Nieß-Etikette:
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Die Husten- und Nieß-Etikette sollte unaufgefordert eingehalten werden (husten und nießen in Ellenbeuge oder in Einmaltaschentuch, welches im Anschluss entsorgt wird).
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Bei allgemeinen Erkältungssymptomen bleibt der Musikunterricht untersagt. SchülerInnen, die deutliche Erkältungssymptome zeigen, werden wieder nach Hause geschickt.
Reinigung von häufig berührten Flächen:
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Regelmäßige und in kurzen Abständen durchgeführte Reinigung aller häufig berührten Flächen in den Alltag einbeziehen (Türklinken, Handläufe, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen, Lichtschalter).
II. Eingangsbereich, Wartebereich, Anwesenheitsprotokoll
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Im Wartebereich muss der Mindestabstand (1,5m) eingehalten werden.
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Gruppenbildungen am Einlass, Empfang oder Unterrichtszimmer sind zu vermeiden.
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Grundsätzlich soll der Unterricht so koordiniert werden, dass es zu keinen Überschneidungen kommt (ggf. mögliche Aushänge beachten).
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Die Anwesenheit der SchülerInnen wird im Unterrichtsprotokoll dokumentiert. Dies dient der Kontrolle der Infektionskette. Dazu werden die notierte Anwesenheit mit den Stundenplandaten und den hinterlegten Personendaten verknüpft. Dieses Vorgehen ist bei Privaten Musikinstituten unbedingt erforderlich.
III. Zutrittsverbot
Für Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft, gilt Zutrittsverbot:
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Positive Testung auf SARS-CoV-2 oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests.
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Vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z.B. Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer.
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Nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen.
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Auch anderweitig erkrankten SchülerInnen ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft wird verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von SchülerInnen den Unterricht nicht zu erteilen.
IV. Größe der Unterrichtsräume, Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m, sicheres Verhalten im Raum [geändert 1.3.2021]
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Im Unterrichtsraum dürfen sich höchstens 3 Personen 2 Personen gleichzeitig aufhalten (z.B. 1 Lehrkraft + 1 SchülerIn +1 Elternteil, 1 Lehrkraft + 2 SchülerInnen)
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Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m 2m muss in jeder Unterrichtssituation gegeben sein.
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Es wird eine Anbringung von Markierungen im Unterrichtsraum zur Orientierung der SchülerInnen empfohlen.
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Das Mitbringen und verwenden von Ventilatoren ist untersagt.
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Der Verzehr von Speisen und Getrnken während der Unterrichtseinheiten ist untersagt (einschließlich Kaugummis, Bonbons, Lutscher, o.ä.).